Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen
elektronisch abgerufen werden
- Ab 01.01.2023 -
Ab dem 01.01.2023 muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen werden. Der Arbeitnehmer erhält weiterhin einen Durchschlag in Papierform für möglich Störfälle. Der Arzt übermittelt die Daten zur AU elektronisch an die Krankenkasse. Das Verfahren war im Jahr 2022 optional und ist ab 2023 verpflichtend.
Ihre Mitarbeiter sind weiterhin verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen (§ 5 Abs. 1 S. 1 EFZG).
Zukünftiges Vorgehen:
Die Verfahrensbeschreibung sieht den Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Pull-Prinzip vor. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird von den Krankenkassen nicht automatisch übertragen und muss für jeden Mitarbeiter angefordert werden.
Für eine direkte Information über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nehmen Sie den Abruf der eAU über die Ausfüllhilfe sv.net vor. So liegen Ihnen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unverzüglich vor.
Nachdem die Krankenkasse die Daten geprüft hat, werden Sie per E-Mail darüber informiert, dass die Rückmeldung abrufbar ist. Weitere Informationen zu sv.net finden Sie auf der Seite der ITSG (sv.net FAQ).
Bitte teilen Sie uns die Arbeitsunfähigkeit Ihrer Mitarbeiter wie gewohnt mit.
Geringfügig Beschäftigte und Kurzfristig Beschäftigte
Das Verfahren gilt auch für Minjobs und kurzfristig Beschäftigte. Daher wird ab sofort immer die gesetzliche Krankenkasse auch für diesen Arbeitnehmer-Kreis benötigt
Ausgenommen vom elektronischen Verfahren sind:
- Privat versicherte Beschäftigte,
- AU-Bescheinigungen aus dem Ausland
- Sonstige AU-Bescheinigungen - wie von Privatärzten, bei Kind krank, bei stufenweiser Wiedereingliederung, bei Rehabilitationsleistungen oder bei Beschäftigungsverbot
In diesen Fällen bleibt es auch nach dem 1. Januar 2023 beim bisherigen Verfahren und bei der gewohnten Vorlagepflicht.
Info für unsere Mandanten, die Personio nutzen:
Personio arbeitet daran, dass der Abruf der eAU über Personio erfolgen kann. Der Release dieses Updates ist im 1. Quartal 2023 geplant. Mehr Infos finden Sie hier. Bis zum Release dieses Personio-Updates, beachten Sie den hier oben dargestellten Ablauf.
Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu. Gerne erläutern wir Ihnen in einem Gespräch die Hintergründe und beantworten Ihre Fragen.
aucuron Steuerupdate abonnieren
Melden Sie sich zu unserem kostenlosen Newsletter an. Wir informieren Sie regelmäßig über geänderte Steuerinformationen.